Medikamenten- und Arzneimittelkühlung

Wichtige Grundlagen zur sicheren Lagerung von Arzneimitteln und Medikamenten.

Gesetzliche Vorschriften zur Kühlung von Arzneimitteln und Medikamenten

Die richtige Lagerung von Arzneimitteln und Medikamenten ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt.

Hersteller, Apotheken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass Arzneimittel unter den vorgeschriebenen Bedingungen aufbewahrt werden, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Temperaturanforderungen

Laut Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) und den Vorgaben der EU-GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice) gelten folgende Temperaturbereiche:


- Lagerung zwischen 2 °C und 8 °C

- Lagerung unter 25 °C (Raumtemperatur)




Verantwortlichkeiten


sind laut § 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Lagerung zu treffen und diese zu überwachen


müssen ebenfalls sicherstellen, dass kühlpflichtige Arzneimittel ordnungsgemäß gelagert werden.


unterliegen den gleichen Pflichten und müssen Lagerbedingungen regelmäßig prüfen.




Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Eine unsachgemäße Lagerung kann:

Eine zu hohe oder zu niedrige Temperatur kann die Stabilität der Wirkstoffe beeinträchtigen und die Sicherheit des Patienten gefährden.





Unsere Lösung

Unsere MedTec-Klimageräte erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen für die sichere Kühlung von Medikamenten und bieten Ihnen:




Schützen Sie Ihre Patienten und Ihre Verantwortung – mit moderner Kühltechnik nach höchsten Standards.

FAQ

Warum müssen Medikamente gekühlt werden?

Wie können die Medikamente gekühlt werden?

Wo liegen die Kosten für eine Kühlung?

Wie erfolgt der Einbau und die Montage?

Wichtiges zu beachten für den Einbau?

Welches Optimierungspotential ist vorhanden?

Wo liegen die Unterschiede zwischen Peltier und Kompressortechnik?

Kommt es zu Kondenswasserbildung?

Welches Volumen kann vom MedTec 1600 gekühlt werden?

Welche Lagertemperatur kann erreicht werden?