Gesetzliche Vorschriften zur Kühlung von Arzneimitteln und Medikamenten
Die richtige Lagerung von Arzneimitteln und Medikamenten ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt.
Hersteller, Apotheken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass Arzneimittel unter den vorgeschriebenen Bedingungen aufbewahrt werden, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Temperaturanforderungen
Laut Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) und den Vorgaben der EU-GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice) gelten folgende Temperaturbereiche:
- Lagerung zwischen 2 °C und 8 °C
- Lagerung unter 25 °C (Raumtemperatur)
Verantwortlichkeiten
sind laut § 4 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Lagerung zu treffen und diese zu überwachen
müssen ebenfalls sicherstellen, dass kühlpflichtige Arzneimittel ordnungsgemäß gelagert werden.
unterliegen den gleichen Pflichten und müssen Lagerbedingungen regelmäßig prüfen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Eine unsachgemäße Lagerung kann:
Eine zu hohe oder zu niedrige Temperatur kann die Stabilität der Wirkstoffe beeinträchtigen und die Sicherheit des Patienten gefährden.
Unsere Lösung
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